AufenthG – Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt die Einreise, den Aufenthalt und die Integration von ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland. Es bildet die rechtliche Grundlage für Aufenthaltstitel, Visa, Arbeitserlaubnisse und Niederlassung. Ob Fachkräfteeinwanderung, Familiennachzug oder Studium – das AufenthG ist das zentrale Gesetz für alle aufenthaltsrechtlichen Fragen in der Bundesrepublik Deutschland.

Verlässliche Informationen rund um Aufenthalt, Einwanderung & Aufenthaltstitel

Wichtige Themen zum Aufenthaltsgesetz

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Was regelt das Aufenthaltsgesetz?

Das AufenthG regelt Einreise, Aufenthalt, Erwerbstätigkeit und Integration von Ausländern in Deutschland. Es definiert die verschiedenen Aufenthaltstitel und deren Voraussetzungen.

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Aufenthaltstitel & Visa

Es gibt verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln: Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU – je nach Aufenthaltszweck.

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Arbeitserlaubnis & Fachkräfteeinwanderung

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert qualifizierten Arbeitskräften aus Nicht-EU-Ländern den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Die Arbeitserlaubnis ist oft im Aufenthaltstitel enthalten.

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Integration & Einbürgerung

Integration ist ein zentraler Bestandteil des Aufenthaltsrechts. Nach mehrjährigem rechtmäßigem Aufenthalt kann unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsbürgerschaft erworben werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

So beantragen Sie einen Aufenthaltstitel / Erlaubnis

Was ist eine Aufenthaltserlaubnis / Erlaubnis nach AufenthG?

Eine Aufenthaltserlaubnis ist die behördliche Genehmigung, die es Ausländerinnen und Ausländern erlaubt, sich in Deutschland aufzuhalten und gegebenenfalls zu arbeiten. Ohne gültigen Aufenthaltstitel ist der Aufenthalt meist rechtswidrig. Die Aufenthaltserlaubnis wird nach § 7 AufenthG für bestimmte Aufenthaltszwecke befristet erteilt und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.

Zuständige Behörden & Antrag

Zuständig ist grundsätzlich die Ausländerbehörde am Wohnort in Deutschland. Bei Einreise ist das Konsulat oder die Auslandsvertretung im Herkunftsland zuständig. Der Antrag wird meist schriftlich gestellt mit Formularen, Identitätsnachweis, Reisepass, Nachweisen zum Aufenthaltszweck, Passfotos und weiteren erforderlichen Dokumenten. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen bis Monate dauern. In einigen Fällen muss der Antrag bereits vor der Einreise gestellt werden.

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss u.a. einen gültigen Pass, einen konkreten Aufenthaltszweck (z.B. Studium, Arbeit, Familiennachzug), Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt, eine Krankenversicherung und ggf. berufliche oder akademische Qualifikationen vorlegen. Je nach Kategorie des Aufenthaltstitels können zusätzliche Anforderungen bestehen, wie z.B. ein Sprachnachweis (A1, B1 oder höher), Integrationsnachweis, ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder ein Studienplatz. Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen sind in § 5 AufenthG geregelt.

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